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Anleitung Segelnummern und Bootspapiere PDF Drucken E-Mail
23.11.2005
Wie Ihr sicher schon gehört habt gibt es zwei Arten von Segelnummern. Eine Segelnummer die auch zugleich Bootsnummer ist und gegebenenfalls eine persönliche Segelnummer.

Jeder Int. 14 eines deutschen Seglers muss eine deutsche Bootsnummer besitzen (GER 101 und höher). Wenn Ihr also z.B. ein Boot aus England holt braucht Ihr eine neue Bootsnummer, auch wenn das Boot schon eine englische Nummer hat. Diese Bootsnummer vergibt der Kassenwart (der Reihe nach) und kostet Euch nichts. Die Bootsnummer muss am Boot so angebracht sein, dass sie nicht entfernt werden kann (s.h. Klassenregeln 17b) und muss in die Bootspapiere eingetragen werden.

Zu der Bootsnummer kann jedes Mitglied der deutschen Int. 14 Klassenvereinigung eine persönliche Segelnummer erwerben (GER 1 bis GER 100). Diese persönliche Segelnummer dürft Ihr auf allen Eueren Int. 14 führen (Wettfahrtregeln Anhang G1.1c); die Bootsnummer steht dann nur auf dem Boot und in den Papieren. Ihr bekommt eine persönliche Segelnummer gegen 10.-Euro beim Kassenwart und könnt, soweit nicht schon vergeben, eine aussuchen. Ihr verliert sie mit dem Austritt aus der Klassenvereinigung oder nach Eurer Zustimmung. Sinn macht diese persönlichen Segelnummer, wenn Ihr ein Großsegel beim Bootstausch behalten wollt, oder wenn schon eine Nummer im Segel klebt, damit Ihr möglichst wenig Nummern kleben müsst. Übrigens gibt es diese persönlichen Segelnummern nur in Deutschland.

Ein weiteres Kapitel sind die Bootspapiere, die jeder deutsche Int. 14 haben muss. Da gibt es die Pappe, das Class Measurement Form sowie den DSV-Messbrief mit Bootsschein. Die Pappe und das Class Measurement Form sind international; der Messbrief wird vom DSV ausgestellt. Die Papiere gehören zum Boot. Beim Kauf eines Bootes solltet Ihr darauf achten, dass alle Papiere vorhanden sind. Eine Kopie solltet Ihr bei der Klassenvereinigung hinterlegen (Kassenwart). Die Pappe wird von der Klassenvereinigung (dem Kassenwart) vergeben. In ihr werden neben den Schiffsdaten die Besitzer aufgeführt. Ferner auch wichtige Daten der Bootsvermessung und die Segel (auch Segelnummer und Bootsnummer). Änderungen müssen von einem Vermesser oder Vorstandsmitglied abgezeichnet werden. Das Class Measurement Form beinhaltet alle für die Vermessung wichtige Angaben und Maße. Ihr bekommt es von einem Vermesser. Änderungen müssen von einem Vermesser eingetragen werden. Der DSV-Messbrief mit Internationalem Bootsschein ist für deutsche Boote Vorschrift und beim DSV gegen ein gewisses Entgeld (ca. 20.- Euro) zu beantragen. Dazu ist ein entsprechendes Formular notwendig, erhältlich beim DSV. Der Bootsschein dient zum Besitznachweis, bringt nicht viel und wird nach zwei Jahren ungültig. Auf ihm ist aber auch der DSV-Messbrief, dieser ist vorgeschrieben und behält seine Gültigkeit. Weitere Papiere die man zu Regatten mitnehmen sollte sind ein Nachweis für die Haftpflichtversicherung, den entsprechenden Segelschein, sowie einen Besitznachweis (Kaufvertrag, Bootsschein).

Letzte Aktualisierung ( 21.04.2006 )
 
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